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allgemeine Kategorie => Aktuelles & Ankündigungen => Thema von: Eagle am 19. Januar 2020, 05:47:06

Titel: Illegale Straßenrennen ...
Beitrag von: Eagle am 19. Januar 2020, 05:47:06

Illegale Straßenrennen

Die Definition für PKW innerorts und auf allen Straßen außer BAB und Schnellstraßen:
Fahren 2 PKW neben einander und beide überschreiten die zulässige Geschwindigkeit um 25% geht man erst einmal von einer Absicht aus.

Bis 40% liegt dann Vorsatz vor. Ab 40% liegt dann eindeutig der Tatbestand des Rennen vor.

Bis 40% muss jeder für sich Nachweisen, dass es kein „Rennen“ war. Die Strafen richten sich dann nach der eigentlichen Überschreitung multipliziert mit 2,5 bis 25% und mit 5 bis 40%. Ab 40% werden sie vom Richter festgelegt.

Auf BAB und Schnellstraßen halbieren sich die %-Grenzen.

Bei Motorräder ist es „einfacher“. Hier gibt es nur die Grenze 40% und es reicht schon, dass die Motorräder hinter einander fahren. Auf BAB und Schnellstraßen sind es dann 20%.

Umgerechnet bedeutet das:
50,0 km/h = alles Okay
62,5 km/h = Absicht
70,0 km/h = Vorsatz
70,1 km/h = illegales Rennen

Das kann ja heiter werden.

Titel: Re:Illegale Straßenrennen ...
Beitrag von: Ulli am 19. Januar 2020, 11:04:52

Wow ;D


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